Einreisebestimmungen für Chile
Reisende aus EU-Ländern und der Schweiz benötigen kein Touristenvisum für Chile. Bei der Einreise wird ein Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten benötigt. Für touristische Zwecke ist ein Höchstaufenthalt von 90 Tagen möglich. Bei der Einreise wird eine kostenlose „Tarjeta Única Migratoria“ als Einreisebeleg ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt und das verpflichtende Ausreisedatum nennt. Diese muss bei Ausreise wieder abgegeben werden.
Bei Reisen von Minderjährigen gelten in Chile besonders strikte Vorschriften. Bei Ein- und Ausreisen ist für allein oder nur mit einem Elternteil reisende minderjährige Kinder eine von einem deutschen oder chilenischen Notar oder einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegenehmigung des nicht mitreisenden Elternteils erforderlich. Zur Erteilung der Reisegenehmigung muss neben den gültigen Ausweisdokumenten von Eltern und Kind auch die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Die Beglaubigung durch einen deutschen Notar muss zusätzlich mit der Apostille versehen werden. Die von einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegenehmigung muss nach Einreise nach und vor Ausreise aus Chile zusätzlich vom chilenischen Außenministerium überbeglaubigt werden.
Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland vor Reiseantritt über die dortigen Ein- und Durchreisebestimmungen. Bei der Ein- und Ausreise über die USA benötigen Sie zwingend eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA). Für die Ein- und Durchreise nach Kanada auf dem Luftweg ist für deutsche Staatsangehörige eine elektronische Reiseerlaubnis (eTA) zwingend erforderlich. Für einen Flughafentransit über das Vereinigte Königreich (ohne den Transitbereich zu verlassen und ohne Passieren der Grenzkontrollen) müssen deutsche Staatsbürger vorerst keine elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen.