Einreisebestimmungen für Chile

Für Reisen nach Chile benötigen Reisende aus EU-Ländern sowie der Schweiz kein Visum für einen touristischen Aufenthalt. Bei der Einreise wird ein Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten benötigt. Für touristische Zwecke ist ein Höchstaufenthalt von 90 Tagen möglich. Bei der Einreise wird eine kostenlose „Tarjeta Única Migratoria“ als Einreisebeleg ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt und das verpflichtende Ausreisedatum nennt. Diese muss bei Ausreise wieder abgegeben werden.

Reisende auf die als Sondergebiet erklärte Osterinsel/Rapa Nui müssen vorab ein Einreiseformular ausfüllen. Touristen oder Gäste dürfen maximal 30 Tage bleiben. Die von der chilenischen Regierung veröffentlichten Einreisebestimmungen finden Sie hier.

Reisen mit Minderjährigen

Bei Reisen von Minderjährigen gelten in Chile besonders strikte Vorschriften. Grundsätzlich geltend diese nur für in Chile lebende Kinder, jedoch kommt es regelmäßig auch zu erheblichen Problemen für Reisende aus Deutschland, vor allem, wenn die Kinder die doppelte Staatsangehörigkeit besitzen oder anderweitig eng mit Chile verbunden sind. Bei Ein- und Ausreisen ist für allein oder nur mit einem Elternteil reisende minderjährige Kinder eine von einem deutschen oder chilenischen Notar oder einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegenehmigung des nicht mitreisenden Elternteils erforderlich. Zur Erteilung der Reisegenehmigung muss neben den gültigen Ausweisdokumenten von Eltern und Kind auch die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Die Beglaubigung durch einen deutschen Notar muss zusätzlich mit der Apostille versehen werden.

Die von einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegenehmigung muss nach Einreise und vor Ausreise aus Chile zusätzlich vom chilenischen Außenministerium überbeglaubigt werden. Nähere Informationen erteilt die Botschaft der Republik Chile in Berlin. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Ein- und Ausreise über ein Drittland

Einreisebestimmungen

Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland vor Reiseantritt über die dortigen Ein- und Durchreisebestimmungen. Bei der Ein- und Ausreise über die USA benötigen Sie zwingend eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA). Für die Ein- und Durchreise nach Kanada auf dem Luftweg ist für deutsche Staatsangehörige eine elektronische Reiseerlaubnis (eTA) zwingend erforderlich. Neu: Auch für Aufenthalt oder reinen Flughafen-Transit im Vereinigten Königreich ist seit dem 2. April 2025 eine elektronische Reisegenehmigung (UK ETA) erforderlich.

Zoll

Persönliche Gegenstände sind zollfrei. Streng verboten ist die Einfuhr tierischer Lebensmittel, frischen Obsts, von Pflanzen und Samen – zum Schutz der Landwirtschaft kontrolliert Chile dies sehr genau (schriftliche Deklaration bei der Einreise, empfindliche Bußgelder). Ebenso verboten ist die Ausfuhr geschützter Güter wie ungeschliffener Edelsteine, bestimmter Mineralien und Fossilien. Verzichten Sie auf Souvenirs aus geschützten Tier- oder Pflanzenarten und greifen Sie lieber zu landestypischem Kunsthandwerk. 

Unser Tipp: Fertigen Sie Kopien Ihrer wichtigen Dokumente an, bewahren Sie sie getrennt vom Original auf und hinterlegen Sie zusätzlich digitale Scans (z. B. in der Cloud oder per E-Mail an sich selbst)