Bitte wählen Sie Ihr Reiseziel:

Gateway Brazil
Flamingo in Chile

Informationen über Chile

Gateway Lateinamerika

Einreisebestimmungen für Chile

Reisende aus EU-Ländern und der Schweiz benötigen kein Touristenvisum für Chile. Bei der Einreise wird ein Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten benötigt. Für touristische Zwecke ist ein Höchstaufenthalt von 90 Tagen möglich. Bei der Einreise wird eine kostenlose „Tarjeta Única Migratoria“ als Einreisebeleg ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt und das verpflichtende Ausreisedatum nennt. Diese muss bei Ausreise wieder abgegeben werden.

Reisen auf die Osterinsel/Rapa Nui

Reisende auf die als Sondergebiet erklärte Osterinsel/Rapa Nui müssen vorab ein Einreiseformular ausfüllen. Touristen oder Gäste dürfen maximal 30 Tage bleiben. Die von der chilenischen Regierung veröffentlichten Einreisebestimmungen finden Sie hier.

Reisen mit Minderjährigen

Bei Reisen von Minderjährigen gelten in Chile besonders strikte Vorschriften. Grundsätzlich geltend diese nur für in Chile lebende Kinder, jedoch kommt es regelmäßig auch zu erheblichen Problemen für Reisende aus Deutschland, vor allem, wenn die Kinder die doppelte Staatsangehörigkeit besitzen oder anderweitig eng mit Chile verbunden sind. Bei Ein- und Ausreisen ist für allein oder nur mit einem Elternteil reisende minderjährige Kinder eine von einem deutschen oder chilenischen Notar oder einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegenehmigung des nicht mitreisenden Elternteils erforderlich. Zur Erteilung der Reisegenehmigung muss neben den gültigen Ausweisdokumenten von Eltern und Kind auch die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Die Beglaubigung durch einen deutschen Notar muss zusätzlich mit der Apostille versehen werden.

Die von einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegenehmigung muss nach Einreise und vor Ausreise aus Chile zusätzlich vom chilenischen Außenministerium überbeglaubigt werden. Nähere Informationen erteilt die Botschaft der Republik Chile in Berlin. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Ein- und Ausreise über ein Drittland

Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland vor Reiseantritt über die dortigen Ein- und Durchreisebestimmungen. Bei der Ein- und Ausreise über die USA benötigen Sie zwingend eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA). Für die Ein- und Durchreise nach Kanada auf dem Luftweg ist für deutsche Staatsangehörige eine elektronische Reiseerlaubnis (eTA) zwingend erforderlich. Für einen Flughafentransit über das Vereinigte Königreich (ohne den Transitbereich zu verlassen und ohne Passieren der Grenzkontrollen) müssen deutsche Staatsbürger vorerst keine elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen.