Einreisebestimmungen
Für Reisen nach Ecuador müssen deutsche Staatsangehörige für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (pro Jahr) vor Reiseantritt kein Visum einholen. Vom 1. Tag der ersten Einreise an wird das Jahr für den Aufenthaltszeitraum von 90 Tagen gerechnet. Es gilt also nicht das Kalenderjahr. Eine Verlängerung (vor Ablauf der Frist) ist möglich. Weitere Informationen bietet das ecuadorianische Außenministerium.
Für die Einreise wird ein Reisepass benötigt. Reisedokumente müssen bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig und in einem guten Zustand sein. Der Einreisestempel ist obligatorisch, auch bei Einreise über die Landgrenze von Peru oder Kolumbien. Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht muss mit empfindlichen Strafen gerechnet werden, bei fortgesetztem illegalem Aufenthalt auch mit Abschiebehaft. Der Pass oder eine Passkopie muss stets mitgeführt werden. Außerdem sollte man auch eine Kopie des Einreisestempels mit sich führen.
Ab dem 29. Juli 2025 ist für alle internationalen Reisenden – unabhängig von ihrer Nationalität – eine elektronische Zollanmeldung verpflichtend, wenn sie bei der Ein- oder Ausreise Bargeld in Höhe oder Waren im Wert von 10.000 USD pro Person oder mehr mitführen bzw. deklarationspflichtige Güter transportieren. Die Anmeldung muss spätestens drei Tage vor Abreise online erfolgen. Auf der Seite müssen Sie ein Benutzerkonto mit einem persönlichen Passwort erstellen und anschließend Ihre persönlichen Daten sowie die Angaben zu Ihrem Flug eingeben. Nach der Registrierung erhalten Sie einen QR-Code, der bei der Einreise in Ecuador (Migration und Zoll) vorgezeigt werden muss. Bei Ihrer Ankunft am Flughafen, Hafen oder Grenzübergang müssen Sie sich zusätzlich persönlich bei einem Zollbeamten (SENAE) melden.
Für den Besuch der Galapagos-Inseln wird zusätzlich die Vorlage eines Hin- und Rückflugtickets und der Hotelreservierung für die geplante Aufenthaltsdauer verlangt. Nähere Informationen sind in spanischer Sprache beim ecuadorianischen Außenministerium zu finden. Die sogenannte Tarjeta de Control de Tránsito/Transit Control Card, ausgestellt von der Lokalverwaltung der Galapagosinseln (Consejo de Gobierno de Régimen Especial de Galápagos) muss bei Einreise vorgelegt werden.
Seit 2024 ist für die Einreise nach Ecuador auf dem Landweg von Peru oder Kolumbien die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses mit Apostille und Übersetzung aus dem Wohnsitzstaat erforderlich. Davon befreit sind Minderjährige in Begleitung von Familienangehörigen bis zum 4. Verwandtschaftsgrad. Für Einreisen auf dem Luftweg gilt diese Anforderung nicht. Ein polizeiliches Führungszeugnis kann ggf. auch über die deutschen Auslandsvertretungen beantragt werden.
Ein- und Ausreise über ein Drittland
Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland vor Reiseantritt über die dortigen Ein- und Durchreisebestimmungen. Bei der Ein- und Ausreise über die USA benötigen Sie zwingend eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA). Für die Ein- und Durchreise nach Kanada auf dem Luftweg ist für deutsche Staatsangehörige eine elektronische Reiseerlaubnis (eTA) zwingend erforderlich. Für einen Flughafentransit über das Vereinigte Königreich (ohne den Transitbereich zu verlassen und ohne Passieren der Grenzkontrollen) müssen deutsche Staatsbürger vorerst keine elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen.
Zoll und Einfuhr / Ausfuhr
Die Einfuhr persönlicher Gegenstände ist zollfrei. Bei der Einreise müssen mitgeführte Bargeldbeträge ab 10.000 USD deklariert werden. Bei der Ausreise gilt eine Deklarationspflicht ab 9.000 USD – zusätzlich wird eine Steuer von 5 % auf den darüber hinausgehenden Betrag fällig.
Ab dem 29. Juli 2025 ist für alle internationalen Reisenden eine elektronische Zollanmeldung verpflichtend, wenn sie Bargeld oder Waren im Wert von 10.000 USD oder mehr mitführen oder deklarationspflichtige Güter transportieren. Die Anmeldung muss spätestens drei Tage vor Abreise unter www.aduana.gob.ec erfolgen. Nach der Registrierung erhalten Sie einen QR-Code, der bei der Einreise am Flughafen, Hafen oder Grenzübergang vorgezeigt werden muss. Zusätzlich ist eine persönliche Meldung beim Zollbeamten (SENAE) erforderlich.
Bei der Ausfuhr sind folgende Güter streng reglementiert oder vollständig verboten: ungeschliffene Edelsteine, Mineralien und Fossilien, Tierhäute und Felle, Federn, Schmetterlinge, Samen, Pflanzen sowie lebende Tiere. Goldbarren und Antiquitäten dürfen grundsätzlich nicht ausgeführt werden. Vorsicht gilt besonders bei exotischen Souvenirs – viele werden aus bedrohten Tier- und Pflanzenarten hergestellt, Verstöße können mit Freiheitsstrafen geahndet werden.
Für den Flug auf die Galapagos-Inseln wird das Gepäck bereits am Festland-Flughafen kontrolliert. Frisches Obst, Gemüse, Pflanzen, Erde und lebende Tiere dürfen nicht auf den Archipel mitgebracht werden.
Die Einfuhr von Coca-Produkten jeder Art (Coca-Tee, Coca-Blätter, Coca-Bonbons) nach Europa und in viele andere Länder ist verboten.