Einreisebestimmungen
Für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen (pro Jahr) müssen deutsche Staatsangehörige vor Reiseantritt kein Visum einholen. Vom 1. Tag der ersten Einreise an wird das Jahr für den Aufenthaltszeitraum von 90 Tagen gerechnet. Es gilt also nicht das Kalenderjahr. Eine Verlängerung (vor Ablauf der Frist) ist möglich. Weitere Informationen bietet das ecuadorianische Außenministerium.
Für die Einreise wird ein Reisepass benötigt. Reisedokumente müssen bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig und in einem guten Zustand sein. Der Einreisestempel ist obligatorisch, auch bei Einreise über die Landgrenze von Peru oder Kolumbien. Bei Verstoß gegen ecuadorianisches Aufenthaltsrecht muss mit empfindlichen Strafen gerechnet werden, bei fortgesetztem illegalem Aufenthalt auch mit Abschiebehaft. Der Pass oder eine Passkopie muss stets mitgeführt werden. Außerdem sollte man auch eine Kopie des Einreisestempels mit sich führen.
Für den Besuch der Galapagos-Inseln wird zusätzlich die Vorlage eines Hin- und Rückflugtickets und der Hotelreservierung für die geplante Aufenthaltsdauer verlangt. Nähere Informationen sind in spanischer Sprache beim ecuadorianischen Außenministerium zu finden. Die sogenannte Tarjeta de Control de Tránsito/Transit Control Card, ausgestellt von der Lokalverwaltung der Galapagosinseln (Consejo de Gobierno de Régimen Especial de Galápagos) muss bei Einreise vorgelegt werden.
Seit 2024 ist für die Einreise nach Ecuador auf dem Landweg von Peru oder Kolumbien die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses mit Apostille und Übersetzung aus dem Wohnsitzstaat erforderlich. Davon befreit sind Minderjährige in Begleitung von Familienangehörigen bis zum 4. Verwandtschaftsgrad. Für Einreisen auf dem Luftweg gilt diese Anforderung nicht. Ein polizeiliches Führungszeugnis kann ggf. auch über die deutschen Auslandsvertretungen beantragt werden.
Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland vor Reiseantritt über die dortigen Ein- und Durchreisebestimmungen. Bei der Ein- und Ausreise über die USA benötigen Sie zwingend eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA). Für die Ein- und Durchreise nach Kanada auf dem Luftweg ist für deutsche Staatsangehörige eine elektronische Reiseerlaubnis (eTA) zwingend erforderlich. Für einen Flughafentransit über das Vereinigte Königreich (ohne den Transitbereich zu verlassen und ohne Passieren der Grenzkontrollen) müssen deutsche Staatsbürger vorerst keine elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen.