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Einreisebestimmungen für Bolivien

Deutsche Staatsbürger benötigen für einen touristischen Aufenthalt kein Visum. Sie können sich insgesamt 90 Tage pro Kalenderjahr visumfrei in Bolivien aufhalten, wobei mehrfache Ein- und Ausreisen gestattet sind. Für die Einreise wird ein Reisepass benötigt, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein muss. Sollten Sie den Reisepass eines anderen Landes haben, informieren Sie sich bitte bei der bolivianischen Botschaft über die Einreisebestimmungen.

Nicht-bolivianische Staatsbürger ohne gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien müssen bei der Einreise einen Krankenversicherungsschutz vorweisen können.

Die Vorgaben einzelner Fluggesellschaften, welche Dokumente Passagiere mitführen müssen, können von den staatlichen Regelungen abweichen.

Bei Ankunft an den internationalen Flughäfen in La Paz, Santa Cruz und Cochabamba wird in der Regel ein Einreisestempel mit dem Einreisedatum im Pass eingetragen, jedoch oft kein Gültigkeitsdatum. Deutschen Touristen wird eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage erteilt.

Achten Sie bei Einreise auf dem Landweg unbedingt darauf, dass am Grenzübergang ein Einreisestempel im Pass erteilt wird. Ein fehlender Stempel führt bei der Wiederausreise zu Problemen, da die Person dann nicht registriert ist und Strafzahlungen für den illegalen Aufenthalt fällig werden. Im Falle der Einreise ohne Einreisestempel sollte umgehend die Migrationsbehörde aufgesucht werden, um den erforderlichen Stempel nachzutragen, obwohl auch hier die genannten Strafzahlungen fällig werden. Am Grenzübergang Villazón/La Quiaca zu Argentinien gilt die Sonderregelung, dass der argentinische Ausreisestempel gleichzeitig als Einreisenachweis für Bolivien gilt.

Deutsch-bolivianische Doppelstaatler

Für diesen Personenkreis muss die Ein- und Ausreise in Bolivien zwingend mit einem bolivianischen Reisepass erfolgen. Personen, die ihre bolivianische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung in Deutschland verloren haben, erwerben diese automatisch wieder, sobald sie bolivianischen Boden betreten.

Minderjährige

Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten allein reisende Minderjährige Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen. Auch bei der Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil sollte die Vollmacht des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitgeführt werden. Diese Vollmacht sollte ins Spanische übersetzt sein. Bei Aufenthalten über 90 Tagen müssen allein reisende Minderjährige zusätzlich zur o.g. Vollmacht bei der Wiederausreise eine Genehmigung des örtlichen bolivianischen Jugendgerichts vorlegen. Die Beantragung dieser Genehmigung erfolgt durch den Minderjährigen, gemeinsam mit zwei Zeugen, unter Beibringung der Geburtsurkunde im Original mit Apostille.

Ein- und Ausreise über ein Drittland

Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland vor Reiseantritt über die dortigen Ein- und Durchreisebestimmungen. Bei der Ein- und Ausreise über die USA benötigen Sie zwingend eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA). Für die Ein- und Durchreise nach Kanada auf dem Luftweg ist für deutsche Staatsangehörige eine elektronische Reiseerlaubnis (eTA) zwingend erforderlich. Für einen Flughafentransit über das Vereinigte Königreich (ohne den Transitbereich zu verlassen und ohne Passieren der Grenzkontrollen) müssen deutsche Staatsbürger vorerst keine elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen.