Einreisebestimmungen für Nicaragua
EU-Bürger und Schweizer Staatsangehörige benötigen für die Einreise einen Reisepass. Kinder benötigen ein eigenes Ausweisdokument. Alle Einreisedokumente müssen bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Bei einem Aufenthalt zu touristischen Zwecken von bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich. Bei der Einreise ist zudem eine Touristenkarte zu erwerben, die zurzeit USD 10,- pro Person kostet, zuzüglich einer Einreisegebühr von USD 2,- pro Person. Bei Flugreisen ist die Einreisegebühr in der Regel bereits im Preis des Flugtickets enthalten. Bei der Ausreise wird ebenfalls eine Gebühr von USD 2,- verlangt.
Die Touristenkarte ist für 30 Tage gültig, der Aufenthalt ist dennoch bis zu 90 Tage gestattet. Der tatsächliche Nachweis wird über die Stempel im Pass geführt.
Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer über die 90 Tage hinaus kann bei der nicaraguanischen Einwanderungsbehörde (Migración) beantragt werden. Die bei Antragstellung vorzulegenden Unterlagen hängen vom Einzelfall ab. Bei Überziehung des Aufenthaltes fällt eine von der Dauer abhängige Geldbuße in erheblicher Höhe an.
Alleinreisende Minderjährige müssen eine Einverständniserklärung der Eltern in spanischer Sprache mitführen. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird bei der Einreise aus einem Gelbfiebergebiet für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr verlangt.
Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland vor Reiseantritt über die dortigen Ein- und Durchreisebestimmungen. Bei der Ein- und Ausreise über die USA benötigen Sie zwingend eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA). Für die Ein- und Durchreise nach Kanada auf dem Luftweg ist für deutsche Staatsangehörige eine elektronische Reiseerlaubnis (eTA) zwingend erforderlich. Für einen Flughafentransit über das Vereinigte Königreich (ohne den Transitbereich zu verlassen und ohne Passieren der Grenzkontrollen) müssen deutsche Staatsbürger vorerst keine elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen.