Einreisebestimmungen für Nicaragua

Für Reisen nach Nicaragua benötigen Staatsangehörige der EU und der Schweiz einen gültigen Reisepass. Kinder benötigen ein eigenes Ausweisdokument. Alle Einreisedokumente müssen bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Bei einem Aufenthalt zu touristischen Zwecken von bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich.

Reisende, die auf dem Land- oder Seeweg einreisen, müssen ein Einreiseformular ausfüllen und sieben Tage im Voraus an folgende E-Mailadresse schicken: solicitudes@mint.gob.ni. Alternativ kann das Formular online ausgefüllt werden.

Einige Fluggesellschaften versenden vor dem Flug einen Link zum digitalen Einreiseformular, das innerhalb einer vorgegebenen Frist ausgefüllt werden muss. Die Fluggesellschaft leitet die Angaben anschließend an die zuständigen Behörden weiter. Andere Fluggesellschaften übermitteln die Passagierdaten direkt an die nicaraguanischen Einwanderungsbehörden – in diesem Fall entfällt das Online-Formular. Ansonsten muss ein Papierformular an Bord vor der Landung ausgefüllt werden.

Bei der Einreise nach Nicaragua ist zu beachten, dass der Reisepass bei der Einreise auf dem Luft- oder Seeweg zwingend einen Einreisestempel erhalten muss. Bei der Einreise über Land aus einem Nachbarland wird zuweilen kein Stempel angebracht, da im CA4-Raum (El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) eine Sonderregelung gilt: Der Aufenthalt im gesamten CA4-Gebiet ist für bis zu 90 Tage erlaubt. Prüfen Sie daher vor dem Grenzübertritt, ob Ein- und Ausreisestempel vorhanden sind – andernfalls können Bußgelder oder Probleme bei der Ausreise drohen.

Zudem ist der Kauf einer Touristenkarte erforderlich (10,- US$ am Flughafen Managua, 13,- US$ an Landgrenzen). Bei der Ausreise wird eine Gebühr von 3,- US$ fällig (ausgenommen: Abflug über Flughafen Managua). Alle Gebühren sind ausschließlich in bar zu begleichen. Die Touristenkarte hat eine Gültigkeit von 30 Tagen, der Aufenthalt kann jedoch bis zu 90 Tage betragen – maßgeblich sind die Stempel im Reisepass.

Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer über die 90 Tage hinaus kann bei der nicaraguanischen Einwanderungsbehörde (Migración) beantragt werden. Die bei Antragstellung vorzulegenden Unterlagen hängen vom Einzelfall ab. Bei Überziehung des Aufenthaltes fällt eine von der Dauer abhängige Geldbuße in erheblicher Höhe an.

Alleinreisende Minderjährige müssen eine Einverständniserklärung der Eltern in spanischer Sprache mitführen. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird bei der Einreise aus einem Gelbfiebergebiet für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr verlangt. Reisende, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Gelbfieberrisikogebiet (z. B. Panama) waren, müssen ebenfalls eine Gelbfieberimpfung nachweisen.

Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland vor Reiseantritt über die dortigen Ein- und Durchreisebestimmungen. Bei der Ein- und Ausreise über die USA benötigen Sie zwingend eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA). Für die Ein- und Durchreise nach Kanada auf dem Luftweg ist für deutsche Staatsangehörige eine elektronische Reiseerlaubnis (eTA) zwingend erforderlich. Für einen Flughafentransit über das Vereinigte Königreich (ohne den Transitbereich zu verlassen und ohne Passieren der Grenzkontrollen) müssen deutsche Staatsbürger vorerst keine elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen.

Zoll & Ein-/Ausfuhr

Bei der Einreise nach Nicaragua gelten für Alkohol und Lebensmittel bestimmte Regeln. Zollfrei einführen dürfen Sie für den persönlichen Gebrauch bis zu 500 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500 g Tabak, drei Flaschen alkoholische Getränke sowie Parfüm und Eau de Cologne. Landes- und Fremdwährungen ab einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar müssen bei Ein- und Ausreise deklariert werden.

Für Nicaragua gilt zusätzlich ein Einfuhrverbot für Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, frische Lebensmittel, Ledererzeugnisse, Streichhölzer sowie – selbstverständlich – Drogen, Waffen und Munition. Bei der Ausfuhr sind Antiquitäten, Gold und Goldmünzen nicht gestattet; ebenso wenig geschützte Tier- und Pflanzenarten oder kulturell wertvolle Gegenstände.

Wichtig: Verzichten Sie am besten grundsätzlich auf Mitbringsel, die aus Tieren oder Pflanzen angefertigt wurden, und greifen Sie stattdessen zu den schönen landestypischen Souvenirs wie Textilien, Keramik oder Kunsthandwerk.

Wichtig: Drohnen sind in Nicaragua nicht zugelassen.