Einreisebestimmungen für Argentinien
Staatsangehörige der EU und der Schweiz können bis zu 90 Tage als Touristen visafrei nach Argentinien einreisen.
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ist vor Ort bei der argentinischen Einwanderungsbehörde Migraciones möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf.
Ihr Reisepass muss bei Einreise gültig sein. Eine Gültigkeitsdauer über die Dauer des geplanten Aufenthalts hinaus wird empfohlen.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Die Datenerfassung bei Einreise wird von Stempeln auf die elektronische Erfassung der Reisedaten umgestellt. Derzeit werden beide Systeme zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten an verschiedenen Grenzübertrittsstellen genutzt. Von jedem Reisenden werden am Einreiseflughafen bzw. Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales Porträtfoto erstellt.
Folgende Vorschriften gelten für Ausländer mit längerfristigem Aufenthalt (über sechs Monate); es hat sich jedoch bewährt, dass sich auch Touristen mit vorübergehendem Aufenthalt daran halten: Für Minderjährige muss bei der Einreise nach und der Ausreise aus Argentinien das Einverständnis der Sorgeberechtigten nachgewiesen werden. Die Mitnahme einer Original-Geburtsurkunde zur Dokumentierung der Elternschaft ist hierfür erforderlich. Wird das minderjährige Kind von nur einem Sorgeberechtigten begleitet, so ist die schriftliche Reisegenehmigung (Venia de Viaje) des anderen Sorgeberechtigten notwendig. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt (auch bei verwitweten Personen), so muss hierüber ein Nachweis mitgeführt werden. Reist ein minderjähriges Kind allein oder in Begleitung volljähriger Dritter, so müssen die Reisegenehmigungen Namen, Anschrift und Ausweis- oder Passnummer der Begleitperson und/oder der Empfangsperson am Zielort enthalten. Kinder unter sechs Jahren werden bei Ein- und Ausreise in das Register der argentinischen Einwanderungsbehörden eingetragen. Für jede Reise wird eine neue Reisegenehmigung benötigt. Die Einwilligungen und Nachweise müssen von dem argentinischen Konsulat beglaubigt werden. Weitere Informationen erteilt die Konsularabteilung der Botschaft Argentiniens. Beachten Sie auch die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland vor Reiseantritt über die dortigen Ein- und Durchreisebestimmungen. Bei der Ein- und Ausreise über die USA benötigen Sie zwingend eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA). Für die Ein- und Durchreise nach Kanada auf dem Luftweg ist für deutsche Staatsangehörige eine elektronische Reiseerlaubnis (eTA) zwingend erforderlich. Für einen Flughafentransit über das Vereinigte Königreich (ohne den Transitbereich zu verlassen und ohne Passieren der Grenzkontrollen) müssen deutsche Staatsbürger vorerst keine elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen.