Einreisebestimmungen für Costa Rica
Für die Einreise nach Costa Rica ist ein Reisepass notwendig. Deutsche Staatsbürger benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen kein Visum. Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens für den Tag der Einreise und den folgenden Tag gültig sein und sich in einem guten Zustand befinden. Allerdings wird empfohlen, Reisedokumente mit einer Gültigkeit von mindestens noch einem halben Jahr mit sich zu führen, da für die Rückreise (auch Transit) oder die Weiterreise über andere Länder meist eine längere Gültigkeit erforderlich ist.
Kinder benötigen für Reisen einen eigenen Reisepass bzw. Kinderreisepass, ein Eintrag bei den Eltern im Pass oder der Kinderausweis ist nicht mehr ausreichend.
Ein Anspruch auf die maximale Aufenthaltsdauer von 180 Tagen besteht nicht, häufig wird eine kürzere Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Die Entscheidung hierüber wird vom Beamten bei der Einreise auf der Grundlage des Rückflugtickets, Aufenthaltszwecks, finanzieller Leistungsfähigkeit etc. erteilt. Reisende müssen ein Rückflugticket/Anschlussticket/Busticket und einen Finanzierungsnachweis für den Aufenthalt im Land vorlegen, ggf. sind auch die Einreisevoraussetzungen für die Weiterreise in Nachbarländer nachzuweisen. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer können bei der Ausländerpolizei (Migración) gebührenpflichtig gestellt werden.
Bei der Einreise von Panama und Nicaragua nach Costa Rica auf dem Landweg sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass sowohl der costa-ricanische Einreisestempel als auch der panamaische bzw. nicaraguanische Ausreisestempel im Reisepass angebracht werden. Ohne diese Stempel im Pass kann es zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Aus- und Weiterreise kommen. An den Grenzübergängen sind meist kleine Beträge von ca. 5 US-Dollar pro Person bar zu bezahlen.
Grundsätzlich können Minderjährige ohne Begleitung der Sorgeberechtigten einreisen und benötigen nicht deren förmliche Einverständniserklärung. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die costa-ricanischen Behörden auf die Vorlage einer notariellen Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter, in spanischer Sprache mit Apostille, bestehen. Für Minderjährige, die auch costa-ricanische Staatsangehörige oder in Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung (residencia) für Costa Rica sind, auch wenn dieser Aufenthaltstitel bereits abgelaufen ist, und die allein oder in Begleitung nur eines Elternteils oder einer dritten Person ausreisen, wird bei der Ausreise ein sog. „Permiso de Salida“ (Ausreiseerlaubnis) verlangt. Dies kann bei der Migración in San José (bei Aufenthalt in Costa Rica) oder bei der costa-ricanischen Botschaft in Berlin beantragt werden.
Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland vor Reiseantritt über die dortigen Ein- und Durchreisebestimmungen. Bei der Ein- und Ausreise über die USA benötigen Sie zwingend eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA). Für die Ein- und Durchreise nach Kanada auf dem Luftweg ist für deutsche Staatsangehörige eine elektronische Reiseerlaubnis (eTA) zwingend erforderlich. Für einen Flughafentransit über das Vereinigte Königreich (ohne den Transitbereich zu verlassen und ohne Passieren der Grenzkontrollen) müssen deutsche Staatsbürger vorerst keine elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen.