Einreisebestimmungen für Costa Rica

Für Reisen nach Costa Rica benötigen deutsche Staatsbürger für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen kein Visum; dies gilt ebenso für Reisende aus Österreich und der Schweiz. Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich. Zwar muss dieser formal nur für die Dauer des Aufenthalts gültig sein, empfohlen wird jedoch eine Gültigkeit von mindestens sechs Monaten, da Transit- oder Nachbarländer dies verlangen können. Kinder benötigen für Reisen einen eigenen Reisepass bzw. Kinderreisepass, ein Eintrag bei den Eltern im Pass oder der Kinderausweis ist nicht mehr ausreichend. 

Ein Anspruch auf die vollen 180 Tage besteht nicht – die tatsächliche Aufenthaltsdauer legt der Grenzbeamte bei der Einreise fest. Reisende müssen ein Rückflug- bzw. Weiterreiseticket sowie einen Finanzierungsnachweis vorlegen können. Achten Sie stets auf die im Einreisestempel tatsächlich gewährte Aufenthaltsdauer. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer können bei der Ausländerpolizei (Migración) gebührenpflichtig gestellt werden.

Bei der Einreise von Panama und Nicaragua nach Costa Rica auf dem Landweg sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass sowohl der costa-ricanische Einreisestempel als auch der panamaische bzw. nicaraguanische Ausreisestempel im Reisepass angebracht werden. Ohne diese Stempel im Pass kann es zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Aus- und Weiterreise kommen. An den Grenzübergängen sind meist kleine Beträge von ca. 5 US-Dollar pro Person bar zu bezahlen.

Grundsätzlich können Minderjährige ohne Begleitung der Sorgeberechtigten einreisen und benötigen nicht deren förmliche Einverständniserklärung. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die costa-ricanischen Behörden auf die Vorlage einer notariellen Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter, in spanischer Sprache mit Apostille, bestehen. Für Minderjährige, die auch costa-ricanische Staatsangehörige oder in Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung (residencia) für Costa Rica sind, auch wenn dieser Aufenthaltstitel bereits abgelaufen ist, und die allein oder in Begleitung nur eines Elternteils oder einer dritten Person ausreisen, wird bei der Ausreise ein sog. „Permiso de Salida“ (Ausreiseerlaubnis) verlangt. Dies kann bei der Migración in San José (bei Aufenthalt in Costa Rica) oder bei der costa-ricanischen Botschaft in Berlin beantragt werden.

Ein- und Ausreise über ein Drittland

Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland vor Reiseantritt über die dortigen Ein- und Durchreisebestimmungen. Bei der Ein- und Ausreise über die USA benötigen Sie zwingend eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA). Für die Ein- und Durchreise nach Kanada auf dem Luftweg ist für deutsche Staatsangehörige eine elektronische Reiseerlaubnis (eTA) zwingend erforderlich. Für einen Flughafentransit über das Vereinigte Königreich (ohne den Transitbereich zu verlassen und ohne Passieren der Grenzkontrollen) müssen deutsche Staatsbürger vorerst keine elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen.

Bei der Ausreise aus Costa Rica wird eine Flughafensteuer von rund 29 US-Dollar pro Person erhoben. Bei den meisten Fluggesellschaften ist diese Steuer bereits im Ticketpreis enthalten – im Zweifel fragen Sie vor der Reise bei Ihrer Airline nach. Ist sie nicht enthalten, wird sie vor dem Check-in am Flughafenschalter fällig.

Bei Ausreise auf dem Landweg (z. B. nach Panama oder Nicaragua) ist die Gebühr separat zu entrichten, in der Regel rund 7 US-Dollar pro Person. Die Gebühren können in US-Dollar oder Colones, am Flughafen meist auch per Kreditkarte, bezahlt werden.

Zoll- und Gütereinfuhr

Landes- und Fremdwährung dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000 USD eingeführt werden. Nicht eingeführt werden dürfen Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte sowie frisches Obst und Gemüse (Konserven ausgenommen). Für verschreibungspflichtige Medikamente ist ein Attest in englischer oder spanischer Sprache mitzuführen. Die Ausfuhr von Pflanzen, Tieren und Muscheln ist verboten. Verzichten Sie auf entsprechende Mitbringsel und greifen Sie stattdessen zu landestypischem Kunsthandwerk.

Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die jeweils aktuellen Bestimmungen (z. B. beim Auswärtigen Amt). Gerne beraten wir Sie persönlich.