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Einreisebestimmungen für Mexiko

Staatsangehörige der EU und der Schweiz können ohne vorherige Einholung eines Visums als Touristen nach Mexiko einreisen. Für die Einreise wird ein Reisepass benötigt, der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gültig ist. Beschädigte Reisedokumente können zur Verweigerung der Einreise führen.

Reisende, die auf dem Luftweg einreisen, benötigen keine Touristenkarte (Forma Migratoria Múltiple - FMM) mehr. An den Flughäfen Cancún und Mexiko-Stadt können deutsche, volljährige Touristen die automatisierte Grenzkontrolle (E-Gates) nutzen. Dort erhalten sie automatisch ein Einreiseticket mit Einreisetag und der erlaubten Aufenthaltsdauer.

Bei allen anderen Reisenden bestimmt der Grenzbeamte die Aufenthaltsdauer in Mexiko. Die gewährte Aufenthaltsdauer sowie der letztmögliche Aufenthaltstag werden in den Pass gestempelt. Es besteht kein Anspruch auf die für Touristen maximal mögliche Aufenthaltsdauer von 180 Tagen. Reisende mit Aufenthaltserlaubnis für Mexiko müssen diese bei Einreise vorzeigen. Der Reisezweck muss bei der Einreise schlüssig dargelegt werden. Machen Sie bereits bei der Einreise konkrete Angaben zur Aufenthaltsdauer, legen Sie entsprechende Nachweise ausgedruckt vor und prüfen Sie die gewährte Aufenthaltsdauer. Ein Überschreiten kann eine Geldstrafe oder Festnahme oder die Ausweisung aus Mexiko zur Folge haben. Nehmen Sie unmittelbar Kontakt zum Instituto Nacional de Migración (INM) auf, falls die gewährte Aufenthaltsdauer auf dem Einreisestempel oder der Touristenkarte nicht eindeutig lesbar ist. Eine spätere Verlängerung auf bis zu 180 Tage kann beim INM beantragt werden. Dies ist jedoch nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich und es besteht kein Anspruch darauf.

Bei der Einreise über den Landweg muss eine elektronische Touristenkarte beantragt oder bei einem Büro des Nationalen Migrationsinstituts (INM) eine Einreisegenehmigung eingeholt werden, auch wenn die mexikanischen Beamten nicht ausdrücklich dazu auffordern. Die Touristenkarte kann online, bzw. in bar in MXN gegen Quittung oder bei einer Bankfiliale bezahlt werden. Bei Grenzübertritt wird die Karte gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte muss stets mitgeführt und bei der Ausreise vorgelegt werden.

Bei Personenkontrollen wird nicht nur der Ausweis verlangt, sondern auch die mexikanische Aufenthaltserlaubnis geprüft. Daher sollte man jederzeit die mexikanische Aufenthaltserlaubnis (Einreisestempel im Reisepass, Einreiseticket oder Touristenkarte FMM, bzw. Langzeitaufenthaltstitel FM 2/3) – zumindest als Kopiemitführen.

Minderjährige, die alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils einreisen, sollten eine Erlaubnis der nicht mitreisenden Eltern und/oder –teile, sowie Passkopien der Eltern und die Geburtsurkunde des Minderjährigen mitführen.

Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland vor Reiseantritt über die dortigen Ein- und Durchreisebestimmungen. Bei der Ein- und Ausreise über die USA benötigen Sie zwingend eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA). Für die Ein- und Durchreise nach Kanada auf dem Luftweg ist für deutsche Staatsangehörige eine elektronische Reiseerlaubnis (eTA) zwingend erforderlich. Für einen Flughafentransit über das Vereinigte Königreich (ohne den Transitbereich zu verlassen und ohne Passieren der Grenzkontrollen) müssen deutsche Staatsbürger vorerst keine elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen.