Einreisebestimmungen für Guatemala
Für Reisen nach Guatemala benötigen Reisende aus EU-Ländern und der Schweiz bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen als Tourist kein Visum. Reisedokumente müssen bei Einreise noch sechs Monate gültig sein. Für die Einreise benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass.
Vor Ein- und Ausreise muss zwingend eine digitale Erklärung des Reisenden (Declaración Jurada Regional de Viajero) abgegeben werden. Nach Ausfüllen des Formulars erhalten Sie eine E-Mail mit dem QR-Code. Diesen müssen Sie ausdrucken oder als Screenshot auf Ihrem mobilen Gerät abspeichern. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen guatemaltekischen Ausländerbehörde.
Achten Sie unbedingt darauf, dass der Reisepass mit einem Einreisestempel versehen wird, v. a. bei der Einreise aus den Nachbarländern über Land, um Schwierigkeiten bei der Ausreise zu vermeiden. Bei Fehlen des Einreisestempels wird in der Regel ein zeitintensiver Behördengang unter persönlicher Anwesenheit in der Hauptstadt notwendig. Eine Verlängerung von 90 Tagen kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden, jedoch besteht darauf kein Anspruch.
Alleinreisende Minderjährige sollten bei Einreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der/des Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen.
Tipp: Fertigen Sie Kopien aller wichtigen Dokumente an, bewahren Sie diese getrennt von den Originalen auf und hinterlegen Sie Scans zusätzlich in der Cloud.
Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland vor Reiseantritt über die dortigen Ein- und Durchreisebestimmungen. Bei der Ein- und Ausreise über die USA benötigen Sie zwingend eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA). Für die Ein- und Durchreise nach Kanada auf dem Luftweg ist für deutsche Staatsangehörige eine elektronische Reiseerlaubnis (eTA) zwingend erforderlich. Für einen Flughafentransit über das Vereinigte Königreich (ohne den Transitbereich zu verlassen und ohne Passieren der Grenzkontrollen) müssen deutsche Staatsbürger vorerst keine elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen.
Zoll & Einfuhr
Landes- und Fremdwährung dürfen unbegrenzt ein- und ausgeführt werden, müssen ab einem Wert von 10.000 USD aber deklariert werden. Von der Einfuhr ausgeschlossen sind u. a. Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte und Rohwolle. Streng verboten ist die Ausfuhr archäologischer Fundstücke, geschützter Pflanzen, Korallen und bedrohter Tierarten.