Einreisebestimmungen für Panama
Für die Einreise nach Panama ist ein Reisepass notwendig, der bei der Einreise noch mindestens 3 Monate gültig ist. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Erkundigen Sie sich hierzu ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
Reisende aus EU-Ländern und der Schweiz benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Touristenvisum nach Panama. Es muss entweder ein Rückflugticket oder ein gültiges Weiterreiseticket (Land-/Luftweg) vorgelegt und es muss nachgewiesen werden, dass auch die gesetzlichen Einreisebestimmungen für das Land der Weiterreise erfüllt werden. Des Weiteren sollte man bei der Einreise nach Panama nachweisen können, ausreichend finanzielle Mittel für den Aufenthalt mit sich zu führen. Dies bedeutet entweder 1000,- US$ in bar oder die Verfügbarkeit der entsprechenden Summe auf dem Kreditkartenkonto (per Kreditkartenkontoauszug nachweisbar).
Für die Ein- und Ausreise aus Panama auf Schiffen jeglicher Art (Segelschiffe, Jachten, Katamarane etc.) gelten Sonderbestimmungen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der panamaischen Botschaft.
Kinder benötigen bei der Einreise einen eigenen Reisepass, ein Eintrag bei den Eltern im Pass oder der Kinderausweis ist nicht mehr ausreichend. Familien mit Kindern und Wohnsitz in Panama sollten (internationale) Geburtsurkunden aller Kinder mit sich führen. Will ein Elternteil allein mit einem/mehreren Kindern mit Wohnsitz in Panama ausreisen, ist die Vorlage einer notariell beglaubigten Vollmacht des anderen Elternteils – in spanischer Sprache – zwingend notwendig.
Bei der Einreise von Costa Rica nach Panama auf dem Landweg sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass sowohl der panamaische Einreisestempel als auch der costa-ricanische Ausreisestempel im Reisepass angebracht werden. Ohne diese Stempel im Pass kann es zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Aus- und Weiterreise kommen.
Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland vor Reiseantritt über die dortigen Ein- und Durchreisebestimmungen. Bei der Ein- und Ausreise über die USA benötigen Sie zwingend eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA). Für die Ein- und Durchreise nach Kanada auf dem Luftweg ist für deutsche Staatsangehörige eine elektronische Reiseerlaubnis (eTA) zwingend erforderlich. Für einen Flughafentransit über das Vereinigte Königreich (ohne den Transitbereich zu verlassen und ohne Passieren der Grenzkontrollen) müssen deutsche Staatsbürger vorerst keine elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen.