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Küstenlandschaft bei Barahona in der Dominikanischen Republik mit grünen Bergen, blauem Meer und blühenden Bougainvilleen.

Informationen über die Dominikanische Republik

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Einreisebestimmungen für die Dominikanische Republik

Für die Einreise in die Dominikanische Republik benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Für touristische Aufenthalte müssen ausländische Reisepässe der EU, Großbritanniens, Kanadas, USA, etc. lediglich für die Dauer des Aufenthalts in der Dominikanischen Republik gültig sein. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30. November 2025. Außerdem muss ein gültiges Rückflugticket vorgelegt werden können.

Reisende mit deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für einmalige Einreise und einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum. Bei einem längeren Aufenthalt muss eine gebührenpflichtige Verlängerung beim zuständigen Ausländeramt beantragt werden. Erfolgt keine Verlängerung, ist bei der Ausreise am Flughafen eine Geldbuße zu zahlen, deren Höhe von der Dauer der Überziehung des zulässigen Aufenthalts abhängt.

Bei der Ein- und Ausreise ist ein einheitliches elektronisches Formular („E-Ticket“) auszufüllen. Weiter Auskünfte erteilt die dominikanische Migrationsbehörde.

Minderjährige

Für Minderjährige, die dauerhaft in der Dominikanischen Republik leben oder die (auch) die dominikanische Staatsangehörigkeit besitzen und nicht mit beiden Elternteilen reisen, ist zur Ausreise eine notarielle, von der Procuraduría General de la República Dominicana beglaubigte Genehmigung des nicht mitreisenden Elternteils erforderlich. Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten alleinreisende Minderjährige oder Minderjährige, die nur von einem der sorgeberechtigten Elternteile begleitet werden, die Genehmigung der Sorgeberechtigten bzw. des anderen Sorgeberechtigten (beglaubigt durch die dominikanische Botschaft in Deutschland) mit sich führen.

Ein- und Ausreise über ein Drittland

Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland vor Reiseantritt über die dortigen Ein- und Durchreisebestimmungen. Bei der Ein- und Ausreise über die USA benötigen Sie zwingend eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA). Für die Ein- und Durchreise nach Kanada auf dem Luftweg ist für deutsche Staatsangehörige eine elektronische Reiseerlaubnis (eTA) zwingend erforderlich. Für einen Flughafentransit über das Vereinigte Königreich (ohne den Transitbereich zu verlassen und ohne Passieren der Grenzkontrollen) müssen deutsche Staatsbürger vorerst keine elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen.