Einreisebestimmungen für die Dominikanische Republik

Für die Einreise in die Dominikanische Republik benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Für touristische Aufenthalte müssen ausländische Reisepässe der EU lediglich für die Dauer des Aufenthalts in der Dominikanischen Republik gültig sein. Außerdem muss ein gültiges Rückflugticket vorgelegt werden können.

Reisende mit deutscher Staatsangehörigkeit benötigen für einmalige Einreise und einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum. Bei einem längeren Aufenthalt muss eine gebührenpflichtige Verlängerung beim zuständigen Ausländeramt beantragt werden. Erfolgt keine Verlängerung, ist bei der Ausreise am Flughafen eine Geldbuße zu zahlen, deren Höhe von der Dauer der Überziehung des zulässigen Aufenthalts abhängt.

E-Ticket: Alle Reisenden müssen vor Ein- und Ausreise das kostenlose elektronische Formular („E-Ticket“)") online ausfüllen. Sie erhalten einen QR-Code, der bei der Ein- und Ausreise vorgezeigt wird. Füllen Sie das E-Ticket am besten einige Tage vor Abflug (spätestens 72 Stunden vorher) bequem von zu Hause aus, um Wartezeiten am Flughafen zu vermeiden. Weitere Auskünfte erteilt die dominikanische Migrationsbehörde.

Die Praxis und die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Es empfiehlt sich daher, sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft zu erkundigen.

Ausreisesteuer

Bei der Ausreise wird eine Abflugsteuer von rund 20 US-Dollar erhoben, die üblicherweise bereits im Flugticket enthalten ist. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Fluggesellschaft nach.

Minderjährige Reisende

Für Minderjährige, die dauerhaft in der Dominikanischen Republik leben oder die (auch) die dominikanische Staatsangehörigkeit besitzen und nicht mit beiden Elternteilen reisen, ist zur Ausreise eine notarielle, von der Procuraduría General de la República Dominicana beglaubigte Genehmigung des nicht mitreisenden Elternteils erforderlich. Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, sollten alleinreisende Minderjährige oder Minderjährige, die nur von einem der sorgeberechtigten Elternteile begleitet werden, die Genehmigung der Sorgeberechtigten bzw. des anderen Sorgeberechtigten (beglaubigt durch die dominikanische Botschaft in Deutschland) mit sich führen.

Ein- und Ausreise über ein Drittland

Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland vor Reiseantritt über die dortigen Ein- und Durchreisebestimmungen. Bei der Ein- und Ausreise über die USA benötigen Sie zwingend eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA). Für die Ein- und Durchreise nach Kanada auf dem Luftweg ist für deutsche Staatsangehörige eine elektronische Reiseerlaubnis (eTA) zwingend erforderlich. Für einen Flughafentransit über das Vereinigte Königreich (ohne den Transitbereich zu verlassen und ohne Passieren der Grenzkontrollen) müssen deutsche Staatsbürger vorerst keine elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen.

Zoll- und Gütereinfuhr

Persönliche Gegenstände und Waren für den Eigenbedarf sind zollfrei; für Genussmittel gelten Freimengen (bis zu 3 Liter Alkohol sowie 200 Zigaretten oder 250 g Tabak pro Person). Bargeld ab einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar ist zu deklarieren. Streng verboten ist die Einfuhr frischer Lebensmittel (Fleisch, Obst, Gemüse, Milchprodukte). Ebenso verboten ist die Ausfuhr geschützter Tier- und Pflanzenarten sowie deren Erzeugnisse (z. B. Korallen, bestimmte Muscheln, Schildpatt). Der berühmte blaue Larimar-Stein darf in Rohform nicht ausgeführt werden – als verarbeiteter Schmuck ist er hingegen ein erlaubtes Andenken.

Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die jeweils aktuellen Bestimmungen (z. B. beim Auswärtigen Amt). Gerne beraten wir Sie persönlich.