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Einreisebestimmungen für Uruguay

Deutsche Staatsangehörige können bis zu 90 Tage als Touristen visafrei nach Uruguay einreisen. Kurz vor Ablauf der 90 Tage kann eine einmalige Verlängerung des Aufenthalts bei der Einwanderungsbehörde in Uruguay beantragt werden.

Ihr Reisepass muss bei Einreise gültig sein. Eine Gültigkeitsdauer über die Dauer des geplanten Aufenthalts hinaus wird empfohlen.

Elektronische Einreisekontrolle:Erwachsene Reisende mit biometrischen Reisepässen können die automatischen Einreise-Gates nutzen. Dabei werden Datum der Einreise und Passdaten im ITSystem der uruguayischen Migrationsbehörde gespeichert. Probleme aufgrund des fehlenden Einreisestempels sind bei anschließender Ausreise aus Uruguay innerhalb des erlaubten Zeitraums nicht zu erwarten. Einen Einreisestempel erhalten Sie weiterhin, wenn Sie die bisherigen mit Beamten der uruguayischen Migrationsbehörde besetzten Kabinen nutzen.

Es wird empfohlen, Minderjährigen, die ohne Begleitung des gesetzlichen Vertreters reisen, zusätzlich zum eigenen Reisepass auch eine Einverständniserklärung zur Reise mitzugeben. Der Erklärung sollte auch eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters beigefügt werden; bei unterschiedlichen Nachnamen empfiehlt sich auch die Mitnahme der Heiratsurkunde der Eltern. Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Weitere Informationen erteilt die Konsularabteilung der Botschaft bzw. Konsulate Uruguay s in Deutschland.

Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland vor Reiseantritt über die dortigen Ein- und Durchreisebestimmungen. Bei der Ein- und Ausreise über die USA benötigen Sie zwingend eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA). Für die Ein- und Durchreise nach Kanada auf dem Luftweg ist für deutsche Staatsangehörige eine elektronische Reiseerlaubnis (eTA) zwingend erforderlich. Für einen Flughafentransit über das Vereinigte Königreich (ohne den Transitbereich zu verlassen und ohne Passieren der Grenzkontrollen) müssen deutsche Staatsbürger vorerst keine elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen.